EJB treibt Reform ihrer Ordnung voran
Oberstes beschlussfassendes Gremium berät nächsten Meilenstein im EJB-Prozess
Die Evangelische Jugend in Bayern (EJB) steht vor einer ihrer größten Reformen seit Jahrzehnten: Die Ordnung, die das Fundament der evangelischen Jugendarbeit in Bayern bildet, wird grundlegend erneuert. Auf ihrer Vollversammlung in Nürnberg befasste sich die Landesjugendkammer, das oberste beschlussfassende Gremium der evangelischen Jugendarbeit, in einer ersten Lesung mit dem Entwurf einer neuen Ordnung. Mit dem EJB-Prozess sollen Strukturen entstehen, die junge Menschen auch in Zukunft aktiv in ihrer Kirche verwurzeln – und ihnen echte Mitgestaltung ermöglichen.

Die Reform steht auch im Zusammenhang mit den laufenden Veränderungsprozessen innerhalb der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB). Ziel ist es, klare Zuständigkeiten, tragfähige Strukturen und gleichzeitig eine starke Beteiligung junger Menschen in allen Bereichen der evangelischen Jugendarbeit sicherzustellen. „Der Prozess will Wandel aktiv gestalten – nicht als Bedrohung, sondern als Chance. Als EJB wollen wir gestalten und nicht Getriebene des Wandels sein. Wir wollen mehr als eine formale Anpassung von Strukturen, sondern eine gemeinsame Verständigung darüber, wie Jugendarbeit in unserer Kirche künftig gestaltet werden soll“, sagt Malte Scholz, EJB-Vorsitzender. Im Mittelpunkt steht dabei eine grundlegende Frage: Wie kann die EJB auch morgen noch ein Ort sein, an dem junge Menschen Hoffnung spüren, den Glauben leben und politisch handeln? Der EJB-Prozess verfolgt dazu vier zentrale Ziele: Inhalte und Strukturen neu ausrichten, Modernisierung vorantreiben, das Selbstverständnis stärken und Beteiligung sichern.
Reform nach über 30 Jahren
Die geltende Ordnung der EJB stammt aus dem Jahr 1994. Seitdem haben sich Gesellschaft, Kirche und die Formen jugendlichen Engagements tiefgreifend verändert. Den Startschuss gab der Landesjugendkonvent 2019: Er beauftragte die Landesjugendkammer, einen aufgabenorientierten Entwicklungsprozess zu initiieren. Grundlage sind Erkenntnisse aus der Studie zur evangelischen Jugendarbeit sowie aktuelle Reformprozesse der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.
Was sich konkret ändert: Von der Kirchenordnung zum Jugendverband
Der Unterschied zwischen alter und neuer Ordnung ist kein kosmetischer. Die Ordnung von 1994 beschreibt die EJB ausdrücklich als selbst organisierten Jugendverband, der zugleich integraler Teil der Kirche ist. Auch der Entwurf von 2026 vertieft dieses Selbstverständnis, die Beteiligungsrechte junger Menschen werden deutlich ausgebaut. Das hat praktische Konsequenzen: Auf allen Ebenen sollen künftig mindestens zwei Drittel der Stimmrechte bei ehrenamtlichen Mitgliedern unter 27 Jahren liegen. Hauptberufliche wechseln ihre Rolle hin zu professionellen Ermöglicher:innen partizipativer Strukturen. Sie bekommen Stimmrecht in der neu eingeführten Landesversammlung, dem künftig höchsten beschlussfassenden Gremium in der evangelischen Jugendarbeit. Auch die Sprache des Dokuments selbst ist Teil des Wandels: Wo 1994 eine klassische Kirchenverwaltungssprache zu lesen war, enthält das neue Regelwerk juristisch verbindliche Formulierungen mit dem Anspruch, möglichst verständlich zu sein. Daneben wird die Ordnung durch sogenannte Ausführungsbestimmungen mit Erklärungen und Beispielen ergänzt. Der neue Entwurf formuliert ein jugendpolitisches Selbstverständnis mit klarer Wertebasis – Ehrenamtlichkeit, Partizipation, Freiwilligkeit und Orientierung am Evangelium.
Zukunft der Jugendarbeit gemeinsam gestalten
Der EJB-Prozess ist bewusst breit angelegt: Ehren- und Hauptamtliche aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern haben ihre Erfahrungen eingebracht, Informations- und Austauschformate begleiteten die Arbeit an der neuen Ordnung. Was dabei nicht verhandelbar ist: Ehrenamtlichkeit, Freiwilligkeit, Partizipation und Werteorientierung bleiben das Fundament evangelischer Jugendarbeit.
Der aktuelle Entwurf der neuen Ordnung wurde bereits dem Landeskirchenrat vorgestellt und dort erstmals vorberaten. Mit dem Beschluss nach der ersten Lesung in der Vollversammlung der Landesjugendkammer wurde nun ein weiterer Schritt im kirchlichen Abstimmungsprozess erreicht.
Ausblick: Weitere Beratungen bis zum Beschluss
Der EJB-Prozess soll bis Ende 2026 abgeschlossen werden. Bis dahin sind weitere Beratungen und Abstimmungen mit kirchenleitenden Gremien wie dem Landeskirchenrat und dem Landessynodalausschuss vorgesehen. Nach dem Sommer werden Übergangsregelungen veröffentlicht und die neuen Strukturen zum Jahreswechsel schrittweise umgesetzt werden. Die Landeskonferenz der Hauptberuflichen und der Landesjugendkonvent, das landesweite Treffen aller Ehrenamtlichen, finden dieses Jahr zum letzten Mal statt.
Mit der Reform will die EJB die Voraussetzungen dafür schaffen, dass junge Menschen auch künftig aktiv Kirche mitgestalten und ihre Interessen wirksam einbringen können. „Der Wandel ist real. Der Wandel ist da und wird bleiben. Alles Lebendige fließt und bleibt in Bewegung. Alles bleibt anders – Wir auch.“ Mit diesen Worten fasst Malte Scholz zusammen, was den EJB-Prozess antreibt: nicht die Verwaltung des Bestehenden, sondern der Mut zur Erneuerung.
Weitere Informationen
- Zett-Ausgabe im Oktober 2025 zum Themenschwerpunkt „EJB-Prozess“
- Website mit allen Infos zum EJB-Prozess
Patrick Wolf
Referent #Kommunikation #Öffentlichkeitsarbeit #ejb
Foto: Patrick Wolf – ejb